Fühlen Sie sich wie zuhause aber benehmen Sie sich nicht so
Dieser Beitrag handelt von Schein und Anspruch - von Versprechen und Nichteinlösen. Es ist kein Beitrag gegen Muslime als Mitmenschen und er setzt als selbstverständlich voraus, dass sie in unserer pluralistischen Demokratie alle Rechte und Pflichten besitzen, die ihnen zustehen. Wer an dieser Stelle nicht weiterlesen will - warum auch immer, wird seine Gründe dafür haben. Ich denke auch, dass man das Feld „Islamkritik“ nicht jenen überlassen darf, die damit ein hässliches Spiel gegen andere Menschen betreiben.
Man darf aber auch ebenso wenig jene Ignoranten in ihrem trügerischen Glauben belassen, die davon ausgehen, dass der Islam per se, bzw. das Handeln mancher Vertreter der islamischen Gemeinschaft mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wo gibt es ein Problem mit Moscheen, gäbe es da nicht den Hintergrund Islamkonferenz? Nein zum Grundgesetz? Ist das ein Argument für Moschee-Neubauten? Oder erscheint es sinnvoll, sich mit dem Attest "Wir sind FÜR das Grundgesetz" zufrieden zu geben, die derzeitigen Verhandlungspartner aber nicht?
Während das Grundgesetz in Deutschland die Grundrechte eines Menschen definiert und in Artikel 4, Absatz 1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der Koran in der 5. Sure, Vers 52 genau das Gegenteil: „Wer seine Urteile nicht nach der Offenbarung Allahs bzw. nach dem richte, was er herab sandte, der gehört zu den Ungläubigen.“ Was diese erwartet, ist drastisch beschrieben, so z.B. in Koranvers 40, Sure 8: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“
Abbildung, Kalligraphie: Galeere des Glaubens in arabischer Schrift. Segel: "Es gibt keinen Gott außer Allah und Muhammad ist sein Prophet". Rumpf und Ruder: "Ich glaube an Gott und an seinen Engel, seine Bücher, seine Propheten, an den Jüngsten Tag, die Vorherbestimmung, das Gute und Böse und an die Wiederauferstehung nach dem Tode." Quelle: Vorlage der Abbildung: Robinson, Francis: Der Islam. -- Augsburg : Bechtermünz, 1998
Dass die Diskussion um Moschee-Neubauten in Europa an intellektueller Schärfe zunimmt - und dies ist ausdrücklich zu begrüßen, wenn die Debatte fair geführt wird - darf eigentlich nicht überraschen, auch wenn man alle islamisch motivierten Anschläge nicht berücksichtigt und sich lediglich auf die theologische Radikalisierung der Umma konzentriert. Dabei tritt neben der Gleichgültigkeit der schweigenden muslimischen Mehrheit in den verschiedenen islamischen Gruppierungen gegenüber totalitären Tendenzen in ihren eigenen Reihen das Aufeinanderprallen zwischen Islamkritikern aus den verschiedenen pluralistisch-demokratischen Gruppierungen auf der einen und den politisch motivierten Muslimen auf der anderen Seite. Hier neige ich eher zu Daniel Goldhagens These. Ebenso hätte man neben anderen auch Daniel Pipes, Robert Spencer und Leon de Winter nennen können, wobei letzterer die Erfolgsaussichten eines Gesetzes, den politischen Islam in die Schranken zu verweisen, noch skeptisch sieht.
Hier verläuft die intellektuelle Front, nicht an den Stammtischen. Um es vorwegzunehmen: Auseinandersetzungen mit dem Islam wären sinnvoll, wenn sie von Seiten der Juden, Christen und Atheisten nicht (devot) mit einem Vorzugsbonus an die muslimischen Gesprächspartner geführt werden würden, der eigene Positionen verwässert oder exegetisch immer wieder infrage stellt.
Dass die islamische Seite die Tradition des Koran und der Scharia (oft) als unaufgebbare Bastion sieht, ohne die aus ihrer Sichtweise keine Ergebnisse erzielt werden können, dokumentiert nämlich das eigentliche Dilemma. Denken wir nur an die Menschenrechtsfrage. Wie aber soll man mit jemandem diskutieren, der die universellen Menschenrechte als minderwertig gegenüber islamischen Menschenrechten sieht und ergo das Grundgesetz dem Koran und der Scharia nachordnet? Muss man mit diesem „Gesprächspartner“ einen „Dialog“ auf seiner Ebene weiterführen? Wie soll man reagieren, wenn auf Koransuren wie dieser (S.98, Vers 5) „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen), sie sind die schlechtesten der Geschöpfe“, das Siegel der Unantastbarkeit ruht? Ist dies kein Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB? Und wer ahndet das, wenn nicht der Gesetzgeber?
Fragen über Fragen.
Diejenigen, die sie beantworten könnten und alle Zweifel aus dem Weg räumen - die politisch motivierten Islam-Apologeten oder der säkulare Gesetzgeber - schweigen ohrenbetäubend. Die einen schweigen aus gutem Grund, die anderen aus Angst. Wo so viel Mangel an Courage herrscht, siegt auch die Frechheit: „Entgegen verbindlicher Zusagen in der Vergangenheit sagte der Vorsitzende der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), Sadi Arslan, in einem Interview mit dem Kölner Express, dass nicht beabsichtigt sei, auf einen hörbaren Ruf des Muezzin außerhalb der Moschee zu verzichten“, titelte der Kölner Express am 2. September 2007. Vorher vereinbarte Absprachen und Versprechen gegenüber den Moscheebefürwortern wurden (wiederholt) nicht eingehalten. Mit dem architektonisch-politischen Impetus (Gigantomanisierung der baulichen Präsenz /Minarette und Volumina etc.) steigt parallel dazu der Anspruch, die Muezzinrufe weit vernehmbar in Köln erschallen zu lassen, denn so Sadi Arslan: „Die Ditib steht für Meinungsfreiheit. Aber dort, wo heilige religiöse Gefühle verletzt werden, ist eine Grenze.“
Aha.
Soll man nun - besorgt um die Einhaltung des säkularen Primats in der Demokratie - mit Hilal Sezgin diskutieren, die beim SWR das „islamische Wort“ spricht und Henryk M. Broder bei einer Diskussion mit dem Jahrhundertsatz „Das Grundgesetz kann man nicht durchsetzen per Gesetz“ anstammelt und diesen gefährlichen Unsinn auch noch verteidigt? Durch die „Argumentationsmuster“ der muslimischen Apologeten zieht sich ein roter Faden, der sich von Koran und Scharia nicht lösen lässt, wie Ralph Giordano richtig diagnostizierte: Nämlich die scheinbar unauflösliche Rückkopplung letztlich aller grundlegenden (auch politischen!) Entscheidungen an den Willen Allahs, dem man sich zu unterwerfen hat. Hier hilft (bedauerlicherweise) kein interreligiöser Dialog, wenn das Ergebnis von vornherein feststeht, noch dazu, wo diese Unterwerfung ihrem Selbstverständnis nach weitergegeben werden muss, sozusagen an das dar al-harb „trans“-tradiert. Sei es mit dem Mittel der Mission (Da’wa), oder falls diese nicht hilft, über den Weg der Institutionen und ab der unteren Ebene des Terrors als ultimativem Einschüchterungsprinzip.
Dass man einen Moscheeneubau - nicht die Bauten, die schon bestehen(!) - auch ohne Schaum vor dem Mund ganz sachlich verhindern kann zeigt das Beispiel Augsburg-Hochfeld. Hier wurde ab 2003 das Ansinnen der DITIB, auf dem brachliegenden Gelände des SIEMENS-Technoparks ein großes türkisch-islamisches Kulturzentrum und damit die sechste Augsburger Moschee zu errichten, von Anfang ebenso heftig diskutiert wie die Bauvorhaben in Duisburg-Hochfeld, Köln-Ehrenfeld und Berlin-Heinersdorf. Letztere verdiente eigentlich besondere Beobachtung, weil sie die Ahmadiyya-Sekte (In einem eigenen Beitrag mehr theologischer Natur dazu später) beherbergen soll, die selbst unter der Mehrheit der Sunniten wegen ihrer abstrusen Heilslehren abgelehnt wird.
In Augsburg hatte sich recht bald (ab Bekanntgabe des Bauvorhabens 2003) eine Gruppe von Bürgern des Stadtteils Hochfeld gebildet, die eine Unterschriftenaktion gegen das überdimensionierte islamische Zentrum mit Moschee und islamischem Kindergarten starteten. Schnell kamen mehr als 2500 Unterschriften der insgesamt 9000 benötigten zusammen, die für ein Bürgerbegehren - das einem Bürgerentscheid vorausgeht - notwendig waren. Dass - wie in Köln und anderswo - mittlerweile Menschen auf den Zug gegen den Moschee-Neubau aufspringen, die mit Demokratie wenig, dafür mit Fremdenhass umso mehr im Sinne haben, ist leider eine unangenehme Begleiterscheinung. Sie nutzen mangels intellektueller Redlichkeit die zunehmend aufgeheizte Stimmung, um für einen anderen Staat zu werben, der die Werte abschafft, die er zu schützen vorgibt.
Dass Multikulturalität - im Sinne von Gleichgültigkeit über Jahrzehnte hinweg völlig falsch interpretiert, zwischen Augsburg-Hochfeld und Köln-Ehrenfeld keinen Unterschied macht, ist an den Aktionen von Befürwortern und Gegnern hier wie dort abzulesen. Auch in Augsburg wurde die Frage, wie sich Grundgesetz und Islam bzw. Grundgesetz und Versprechungen seitens mancher muslimischer Vertreter gegenseitig austarieren, bedingen oder kontrastieren, anfangs nur selten oder überhaupt nicht gestellt. So konnte z.B. der Augsburger Oberbürgermeister Paul Wengert ähnlich wie OB Schramma in Köln noch in Naivität schwelgen, als er öffentlich kundtat, dass „es keinen Grund gibt, der drittgrößten Glaubensgemeinschaft den Bau eines Gotteshauses zu verwehren“ (Augsburger Allgemeine, Printausgabe; 21.11.2003). Der Träger des Augsburger Friedenspreises, Senator a.D. Helmut Hartmann, beteuerte noch am 9. November 2006 in der Augsburger Synagoge (Im Link bitte nach unten scrollen), dass der „Grund für alles Übel“ (sic!), die „fehlenden Integrationsbemühungen seitens der Gesellschaft gegenüber den Muslimen wären.“ Ich habe es selbst gehört und manch geladene Gäste von DITIB/Milli Görüs waren darüber wohl nicht so unglücklich, vermute ich einmal.
Formulierungen wie diese charakterisieren den vorläufigen Kulminationspunkt einer nun Jahre andauernden Diskussion, die immer deutlicher offenbart, mit welcher Blindheit viele Befürworter von Moschee-Neubauten geschlagen sind, wenn sie den islamischen Trägern bereitwillig quasi unter der Hand signalisieren, dass im Zweifelsfalle den koranischen Argumenten nachgegeben wird, weil man sich eben nicht gerne eingesteht, zwei Bücher zu vernachlässigen - Grundgesetz und Strafgesetzbuch. Und wenn, dann fehlt die notwendige ethische Konsequenz, weil auch das letzte Fünkchen christlicher Hoffnung einem um sich greifenden Sarkasmus Raum gegeben hat, der viele seiner Wurzeln im gescheiterten Sozialismusmodell der 68er-Bewegung hat.
In Augsburg musste das islamische Großprojekt scheitern - aus verschiedenen Gründen, auf die ich hier nicht näher eingehen muss; in der Hauptsache aber lag es am beharrlichen Festhalten der Gegner des Moschee-Neubaues und an der Beibehaltung ihrer Linie ohne ideologisch einseitige Überfrachtung. Geduldig wurde der Weg über die Instanzen gesucht und durchgezogen, auch mit Unterstützung einzelner Stadträte. Letztendlich sah sich die SIEMENS-Technopark nicht mehr in der Lage, das Grundstück an die Antragsteller zu verkaufen, nicht zuletzt deshalb, weil den Antragstellern nachgewiesen werden konnte, dass sie etliche baurechtliche Vorbedingungen, die im Vorfeld moderiert worden waren, missachteten bzw. verfälschten. Das Gesetz hat’s also bewirkt, wenngleich man - Felix Bavaria! - das politische Druckmittel des Bürgerentscheids noch in der Hinterhand hatte. In Köln, wo der Fall noch eine Hausnummer höher hängt, gibt es die Möglichkeit des Bürgerentscheids zu dieser Frage nicht. Um so mehr müssen also verwaltungs- und baurechtliche Möglichkeiten neben den politischen ausgeschöpft werden.
Bereits am 11.10.2003 schrieb Rainer Bonhorst in der Augsburger Allgemeine (Printausgabe) treffend: „wie immer, so gilt auch bei diesem Thema: Den gesunden Menschenverstand walten lassen und die Kirche (Moschee) im Dorf lassen. Unsere Arme sollten offen sein. Wir sollten nicht überall Feinde wittern. Aber wir sollten auch nicht um des lieben Friedens und der Integration willen schwarze Schafe übersehen.“
Hat tip: Holger Danske
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