Es gibt sehr wenige Frauen in der westeuropäischen Welt, die unerschrocken und mutig ihre Stimme gegen das iranische Terrorregime erheben.
Berlin, 3. Mai 2008, Rede von Nasrin Amirsedghi
Internationale Iran-Konferenz - Business As Usual? Das iranische Regime, der Heilige Krieg gegen Israel und den Westen und die deutsche Reaktion
Liebe Mitwirkende dieser Veranstaltung,
mit Dank für die Einladung begrüße ich Sie alle ganz herzlich!
So verkündet Kyros II.:
„Ich verkünde, dass jeder Mensch verantwortlich für seine eigenen Taten ist und niemals seine Verwandten für seine Vergehen büßen müssen und niemand aus einer Sippe für das Vergehen eines Verwandten bestraft werden darf. Bis zu dem Tage, an dem ich mit dem Segen von Mazda (Gott) herrsche, werde ich nicht zulassen, dass Männer und Frauen als Sklaven behandelt werden, und ich verpflichte meine Staatsführer, den Handel mit Männern und Frauen als Sklaven mit aller Macht zu verhindern. Sklaverei muss auf der ganzen Welt abgeschafft werden! Ich verlange von Mazda (Gott), dass er mir bei meinem Vorhaben und meinen Aufgaben gegenüber den Völkern des Iran, Babylons und den Ländern aus den vier Himmelsrichtungen zum Erfolg verhilft.“
Das Land Iran:
ein Land mit über 2500 Jahren Geschichte,
das Land Zarathustras,
ein Land der Sonne und des Feuers,
ein Land mit vielen Völkern und Glaubensbekenntnissen,
ein Land der Frauen mit strahlenden Augen, nachtdunklen Haaren und zarten Händen
ein Land mit fröhlichen Kindern und ihrem lauten Lachen,
ein Land mit intelligenten Jugendlichen, die viele Träume haben, Träume von Freiheit und von der Freude am Leben;
ein Land mit fruchtbarer Natur, tiefen Meeren, mächtigen Flüssen, singenden Bächen und stolzen Zypressen!
Ja! Meine Damen und Herren!
Dieses Land ist befallen von einer tödlichen Pandemie, einer Seuche namens „Islamische Republik“. Ihr Erreger heißt „Scharia“, auf deutsch: Das Islamische Recht, und eingeschleppt und übertragen wurde sie von Khomeini und seinen Anhängern! Diese Seuche ist repressiv und von einer unberechenbaren Aggressivität. Seit 1979 leidet der Iran unter dieser tödlichen Krankheit. Seitdem riecht das Land nach dem Schwarzen Tod: Abertausende Verhaftungen, Hinrichtungen, Steinigungen, Auspeitschungen, Amputationen, Prügeleien, Bevormundungen, Verhüllungen, Demütigungen und kulturelle Dekadenz.
„Panton Chrematon" (2)
Ein altvertrauter Spruch von Protagoras (490 bis 411 vor Christus)
Die individuellen Menschenrechte haben in der abendländlichen Kultur eine lange Tradition, die nur durch die besonderen historischen und religiösen Erfahrungen des Christentums, des Humanismus, der Renaissance und der Aufklärung, der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten 1776 sowie durch die französische Erklärung der Bürger- und Menschenrechte 1789 erreicht werden konnte. Der Islam kennt diese Erfahrungen nicht; er ist nicht im Stande, sie lebendig umzusetzen. Im Gegenteil, Allah und seine Gesetze verbieten es Muslimen, solche Erfahrungen zu sammeln!
Abgesehen von den vorhandenen urhumanistischen Wurzeln der abendländischen Kultur und der Erkenntnis, dass der Mensch das Maß aller Dinge ist (3), besteht eines der wesentlichsten Unterscheidungsmerkmale zwischen Christentum und Islam im Bild des Menschen und seiner unterschiedlichen Bestimmung im Koran und in der Bibel:
Das Prinzip der individuellen Menschenrechte basiert ausschließlich auf der Anerkennung der Autonomie und Gleichheit aller Menschen, unabhängig von Ethnie, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung. Die universellen Menschenrechte können nur in einem demokratischen Kontext garantiert werden. Ein säkularer Staat, der auf den Prinzipien von Pluralismus, Toleranz und der Trennung von Politik und Religion basiert, garantiert die elementarsten Rechte seiner Bürger wie uneingeschränkte persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Freiheit der Presse und der Künste. Diese Fundamentalrechte werden aber im Allah-Staat von Grund auf missachtet bzw. aberkannt. (4) Solch ein Staat stützt sich nur auf den Koran und die von Allah „befohlenen“ Gesetze. Allah ist das absolut freie Wesen. nicht aber die von ihm Erschaffenen.
Das ist der Ist-Zustand des nicht vorhandenen menschlichen Zustands im Iran. Die Entmenschlichung wird noch brutaler, wenn es um die Stellung der Frauen geht:
Ein verblühtes Wesen namens Frau!
Wo angesichts von Allah der Mann ein Sklave ist, ist eine Frau die Sklavin von Allahs Sklaven. In einer Zeitschrift (7) verglich eine junge Frau die weibliche Jugend Irans mit einer kleinen Blume in einem armseligen Töpfchen in einem engen Lichthof – eingesperrt, eingeengt, keine frische Luft, keine Sonne, kein Wind, keine Freiheit (8).
Seit 30 Jahren werden den Frauen unter dem iranischen Regime die elementarsten Rechte nicht nur verweigert, sondern dieses Unrecht wird auch noch gesetzlich wie folgt festgeschrieben:
Ein Erlass erlaubt den Ehrenmord und die Polygamie (registriert und mit rechtlichen Verpflichtungen für bis zu vier Frauen) sowie die Zeitehe bzw. „Genuss“-Ehe (ohne zeitliche Begrenzung und ohne rechtliche Verpflichtungen!).
Die Tötung einer Frau ist mit dem halben Blutpreis für die Tötung eines Mannes (9) zu sühnen.
Der Ehebruch einer verheirateten Frau mit einem verheirateten Mann wird mit der Todesstrafe u.a. durch Steinigung bestraft.
Der Geschlechtsverkehr einer unverheirateten Frau mit einem unverheirateten Mann wird als Unzucht angesehen und ist mit 100 Peitschenhieben zu bestrafen. (Sure 24,2 – 3).
Der Geschlechtsverkehr einer unverheirateten Frau mit einem verheirateten Mann wird mit Hausarrest bis zu ihrem Tod bestraft. (Sure 4,15)
Homosexualität auch unter Frauen wird mit der Hinrichtung bestraft.
Wenn eine Frau ihr ungeborenes Kind durch fremde Gewalt verliert, steht ihr als Vergeltung für einen weiblichen Embryo die Hälfte dessen zu, was ihr bei einem männlichen Embryo zusteht. Bei einer Abtreibung muss sie selbst die Strafe bezahlen (10)
Der Mann ist der Frau übergeordnet, vor allem in der Sexualität (Sure 4,34). D. h. mit Abschluss des Ehevertrages übernimmt der Mann die Unterhaltspflicht gegenüber der Frau und bekommt dafür das uneingeschränkte Recht auf ihren Körper (vgl. Sure 2,233; 2,187).
Das Heiratsalter von Mädchen beginnt mit 13 Jahren. Mit der Erlaubnis des Vaters und eines muslimischen Richters können jedoch bereits neunjährige Mädchen verheiratet werden (11).
Das Scheidungsrecht liegt ausschließlich beim Mann. Die Frau kann sich jedoch scheiden lassen, wenn der Mann impotent, geisteskrank oder gewalttätig ist. Diese zu beweisen, ist aber für eine Frau nicht so leicht.
Das Erziehungsrecht an Frau und Kindern liegt ausschließlich beim Mann. Dies gilt auch beim Sorgerecht für Kinder nach einer Scheidung. (Sure 4, 34)
Weibliche Zeugenaussagen sind nur dann gerichtsverwertbar, wenn sie von zwei Frauen gleichzeitig stammen: Nach Sure 2, 282 haben Frauen ja eine größere emotionale Labilität, Irrationalität und eine beschränktere Einsicht in intellektuelle Angelegenheiten als ein Mann; nur der ist schließlich im vollen Besitz des Verstandes. (Sure 2, 282)
Frauen sind rechtlich unmündig und nicht für sich selbst handlungsberechtigt; sie werden vom Vater oder einem anderen männlichen Familienmitglied vertreten. Es kommt noch dazu, daß Frauen ohne Erlaubnis der männlichen Angehörigen weder das Haus, noch das Land verlassen oder einen Beruf ausüben und gar studieren dürfen.
Der Frau steht nur die Hälfte der Erbschaft zu, die einem männlichen Familienmitglied zusteht.
Frauen haben nicht das Recht, für das Präsidentenamt zu kandidieren oder als Richterin zu arbeiten.
Der Genuss von Alkohol ist mit 40 bis 80 Peitschenhieben zu bestrafen.
Öffentliche Räume und Verkehrsmittel sind für Frauen und Männer getrennt.
Frauen dürfen nicht an Olympischen Spielen teilnehmen. Sie dürfen auch nicht bei Männerspielen im Stadion anwesend sein (bei keiner Sportart).
Es gilt die Kleiderordnung nach islamischem Recht, die Verhüllung von Kopf bis Fuß. Das bedeutet die staatliche Zwangsverschleierung! Unverschleiert sein heißt nackt sein. Deshalb ist es erlaubt, sittenwidrig bekleidete Frauen auf der Straße zu verhaften oder ins Gefängnis zu werfen.
Mit solchem barbarischen Unfug verwehren der Islam und seine Seuche namens „Scharia“ den Menschen, Würde, Freiheit und Gerechtigkeit. Die Frauen und die Minderheiten sind dabei die ersten Leidtragenden. Wenn im Iran tagtäglich diese mittelalterlichen Gesetze praktiziert werden, schauen die westlichen Länder schweigend zu und schließen für -zig Milliarden Euro Wirtschaftsverträge mit dem Allah-Staat ab. Und ihre gekauften Vasallen hier mitten in Deutschland, wie die Islam- und Iranexperten Katajun Amirpur, Navid Kermani, Bahman Nirumand sowie ihre grüne Sippe verklären die Sprechblasen des Präsidenten Ahmadinedjad, der Israel von der Landkarte tilgen will. Während sie es seelenruhig miteinander im politischen Bett treiben, werden im Iran abertausende weibliche Körper in den Gefängnissen vergewaltigt, gefoltert oder hingerichtet und gesteinigt. Das ist eine verkappte, zivilisatorische Zusammenarbeit, mit dem Willkürregime in Teheran, das seit 30 Jahren ein Land in den Ruin treibt und jeden Widerstand mit nackter Gewalt niederschlägt.
Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass ausgerechnet diese iranische Expertin (!) eine kurzweiligere Hinrichtungsmethode empfiehlt, womit sie dem Staat das gewaltsame Vorgehen gegen das eigene Volk prinzipiell [als korrekt, Castollux] bescheinigt(18).
Da [dieser, Castollux] Gott tot ist, aber sein Wesen in Gestalt der Gottespolitiker überall und insbesondere in Europa immer wieder aufersteht, ist dies kein einfaches Unternehmen. Das Einzige, das wir denjenigen, die die Menschheit lieben, empfehlen können, ist, mit lauter Stimme die Politiker aufzufordern:
(1) Kyros II. - Zoroastrier - Verkünder d. ersten Menschenrechte, in: http://www.geistigenahrung.org/ftopic29110.html
(2) Protagoras (490-411 v. Chr.), griech. Sophist, *um 485, um 415 v.Chr.; lehrte die menschl. Bedingtheit alles Wissens und aller Erkenntnis.
(3) Vgl. Zitat von Protagoras, in: Wilhelm Capelle, „Die Vorsokratiker“, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart (S. 327).]
(4) Vgl. Gerhard Czermak; Islam und Menschnrechte – Klarstellung zur interkulturellen Verständigung“ in: Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 „(…) 1993 bildeten 57 Staaten der „Organization of the Islamic Conference“ (OIC), China und andere asiatische Staaten auf der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte eine unheilige Allianz gegen Menschenrechte und machten die Konferenz zu einer Kundgebung gegen dieselben. (…)“, S. 138/139.
(5) Vgl.: Christine Schirrmacher; Frauen unter der Scharia – Strafrecht und Familienrecht im Islam. in: igfm dokumente, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM, Nr. 1, Juli 2005
(6) Vgl. Bericht von NEW YORK, 22. Februar 2008 (BWNS) in: http://www.iranpressnews.com/deutsch/source/036835.html
(7) Zeitschrift „Name“
(8) Vgl. Zitat bei Pari Rafi; Frauen im Iran - Ein Vortrag aus Anlass des Internationalen Frauentages im Brecht Literaturhaus, in: http://www.liga-iran.de/Frauen-in-Iran.htm.
(9) Es beträgt 100 fehlerlose Kamele, 200 Kühe oder 1000 Hammel, 200 jemenitische Gewänder und 1000 Dinar oder 10.000 Silberdirham (Vgl. S. Tellenbach (Anm. 12), S. 96f.)
(10) Vgl. Iran News, Zitat nach Sina-Nachricht, Farzaneh Seyyd Saiidi, 12.02.2005
(12) Vgl. Christine Schirrmacher; Frauen unter der Scharia, in: http://www.bpb.de/publikationen/VWBAUH,2,0,Frauen_unter_der_Scharia.html#art2
(13) Vgl. http://www.taz.de/1/politik/nahost/artikel/1/eu-sollte-bush-nicht-folgen/?src=AR&cHash=904319053d
(14) Vgl. Katajun Amirpur, Eine Hinrichtung, die weniger grausam sein soll, In: http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/970/37933/
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