Montag, August 22, 2011

Islamische Pädagogik, Kindererziehung und Nächstenliebe 2.0

Sehen Sie sich das Video an (auch Klick auf die Abbildung) und Sie werden sicher nicht sagen:
Das muss man ertragen

oder

Das sind zu berücksichtigende kulturell-religiöse Besonderheiten
nach Artikel 4 GG,
die es zu schützen gilt


Im Vordergrund (nicht zu sehen) lacht sich der Kameramann fast scheps ins Fäustchen. Der scheint diese widerliche Bastonade auch noch lustig zu finden. Ich vermute, dass die Aufnahme aus Pakistan oder Afghanistan stammt (wegen der Kleidung), bin mir allerdings nicht sicher.

Was hat diese widerliche Prügelei mit islamischer "Seelsorge" zu tun?

Ich denke, wahrscheinlich viel, oder nicht? Man sehe sich nur diesen schmierigen Typen an, der sich an der Angst der Kinder regelrecht weidet. "Seelsorger"? Wo hat der eine Ausbildung genossen?

"Weide meine Lämmer oder Ähnliches" nach Islam-Style?

Habe ich meine Worte zu scharf gewählt?

Um das JETZT in einer ganz bestimmten Parallelgesellschaft geht es, nicht um billigen Kulturrelativismus, der es jedem recht machen will, nur um zukünftige Wählergenerationen zu generieren.

Klicken Sie hier oder auf die Grafik oben. Die unscharfe Bildqualität bitte ich zu entschuldigen.


Wer außerdem wissen will, was die Inschriften der Kalligraphie Galeere des Glaubens bedeuten, klickt auf einen Beitrag, den ich im April dieses Jahres eingestellt hatte.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Allahs Pädagogik demnächst flächendeckend in Nordrhein-Westfalen?

Am 22. Februar 2011 unterschrieb die nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Weiterbildung eine 'Verabredung' (Gemeinsame Erklärung), die den Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) über den Kunstgriff eines bislang nie dagewesenen Beirats dazu ermächtigt, Ansprechpartner des Staates für den schulischen Religionsunterricht nach Artikel 7 (3) GG zu sein.

Kritiker halten im Mai 2011 den KRM für derzeit nicht in der Lage, den gesetzlich geforderten Ansprechpartner darzustellen:

"Wenn es keinen Ansprechpartner gibt, kann der Staat sich keinen basteln."

http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Scharfe-Kritik-an-Islamunterricht-in-NRW-Schulen-id4618894.html

Rechtsprofessor Christian Walter (München) warnt:

"Unter dem Grundgesetz ist es ausgeschlossen, dass sich der Staat über den Beirat einen ihm genehmen Staats-Islam schafft."

http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2011-09/islam-unterricht-nordrhein-westfalen/komplettansicht

Sylvia Löhrmann hat bislang darauf verzichtet, zu problematisieren, dass die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), die als der deutsche Zweig der global agierenden Muslimbruderschaft gilt, Mitglied des im KRM organisierten Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) ist. Entsprechendes gilt für die Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) und ihre Rolle im ebenfalls im KRM organisierten Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR). Der KRM distanziert sich nicht von der grundgesetzwidrigen Scharia und den dazugehörigen Gesellschaftsentwürfen und Menschenbildern, weshalb er für Staat bzw. Land einstweilen kein Ansprechpartner für einen islamischen Religionsunterricht sein sollte.

In Petition I.3/15-P-2011-05451-00 vom 20.09.2011 heißt es zweckmäßigerweise:

"Der Landtag möge beschließen: Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten."

Das von Ministerin Löhrmann und dem KRM vereinbarte Beiratsmodell muss gestoppt werden.