Montag, Februar 08, 2010
In Sachen Heinz Gess: Der Mann mit dem breiten Klebeband
Nun schreibt mir Rechtsanwalt XY ("Sehr geehrter Herr Dahlenberg"), dass es mir ab sofort untersagt sei, seinen Namen zu nennen. Bei Zuwiderhandlung drohe mir härteres Durchgreifen. Lustig, nicht wahr? Bis zur rechtlichen Klärung des Sachverhaltes werde ich seinem Ansinnen freundlicherweise nachkommen.
In seiner Mail wird er auch noch unverschämt - die Schwärzung des Namens reicht ihm nicht: Er verlangt jetzt auch noch, dass ich Gess' Brief an die Kanzlei lösche.
Gut, man kann bestimmte Dinge austesten und sehen, wie weit man damit kommt, aber Dreistigkeit ist hier völlig unangebracht, nicht wahr, Herr RA XY?
Ein gewisses Maß an Eitelkeit ist okay und gehört zum gesunden Selbstbewusstsein. Dass Beleidigungen in diesem Zusammenhang allerdings genauso obsolet sind wie die Rechtschreibkenntnisse des RA XY, scheint man in dessen Kanzlei (Einmannbetrieb?) noch nicht registriert zu haben. In diesem Beitrag listet Heinz Gess ein ganzes Kompendium von Beispielen extem schlechter Kinderstube auf, wie man es bei Anschreiben einer Anwaltskanzlei eigentlich nicht gewohnt ist.
Sonntag, Januar 17, 2010
Der Präsident, sein Bilderverbot und die Abzockermasche
Letzten Dienstag (12.01.10) hatte ich auf meinem Blog darüber berichtet, dass er dem Bielefelder Soziologen Prof. Heinz Gess (Ohne „h.c.“ diesmal) eine „harte Bestrafung wegen Islamophobie“, d. h. „Beleidigung des Islam und Hetze gegen denselben“ [Castollux] und „Volksverhetzung“ angedroht hatte. Grund: Gess hatte sich sehr kritisch mit dem islamischen Herrschaftsanspruch auseinandergesetzt, was erwartungsgemäß bei etlichen Vertretern der „Religion des Friedens“ Aggressionen auslöst.
Nun hat Vural, der andere Menschen wegen ihrer frei geäußerten Meinung vor den Kadi zieht, selbst aber gerne unerkannt bleiben will, die Anwaltskanzlei Wisuschil @ Partner beauftragt, bei Heinz Gess abzukassieren: 2.000 Euro wegen eines Bildes, das a) nicht eingestellt wurde und b) jederzeit unter Berücksichtigung des Verweises auf die Quelle eingestellt werden dürfte, da Abdurrahim Vural eine Person des Öffentlichen Lebens ist. Außerdem könnte man sich auf seiner Webseite oder hier bedienen. Seine Löschversuche wären zwecklos.
Diese etwas zu eitle Person giert nach Öffentlichkeit, unterlässt es aber, auf ihrer Website brauchbare Informationen anzubieten. So führt z.B. ein Klick auf den Button Verfassung ins Nirwana, und hinter Voll- bzw. Fördermitglieder sowie Vorstand sucht man ebenfalls vergeblich nach Brauchbarem. Einerseits erfreulich, dass Vural wenig Fans hat, was auf einen relativ niedrigen Nachahmungsfaktor schließen lassen könnte, andererseits aber auch ärgerlich, dass er sich mit einer Anerkennungsurkunde der 1990 abgewickelten DDR brüstet (Siehe Link bzw. Abbildungen unten [Zum Vergrößern bitte anklicken]).


Doch hier zur Antwort Heinz Gess’ auf die unverschämte Forderung der Anwaltskanzlei bzw. ihres Mandanten:
Rechtsanwaltskanzlei Wisuschil @ Partner
Rosenheim, Frankfurt, Berlin
Sehr geehrter Herr RA XX*,
soeben erhielt ich Ihre "urheberrechtliche Abmahnung", die Sie im Dienst des "Präsidenten der islamischen Glaubensgemeinschaft" Prof. h. c. Vural gegen mich geltend machen. Sie wollen von mir 2.000 Euro dafür, das ich ein schon oft in Printmedien veröffentlichtes Bild des Herrn Vural in meinem Artikel "Kollektive Zwangsneurose Islam oder Straftatbestand Islamophobie" (in www.Kritiknetz.de) eingestellt habe, um kenntlich zu machen, wer der Herr ist, der in einer Presserklärung "im Namen aller Muslime der ganzen Welt" öffentlich dazu aufgefordert hat, mich außerrechtlich zu bestrafen. Außerdem fordern Sie mich dazu auf, dass ich das Bild unverzüglich und unwiderruflich lösche.
Dazu soviel.
1. Das Bild braucht nicht gelöscht werden, weil ich es gestern bereits vorsorglich aus dem Artikel entfernt habe. Es ist freilich nicht unwiderruflich entfernt, sondern nur solange, bis die Rechtsfrage geklärt ist, die gewiss nicht zu Gunsten des Herrn Vural entschieden wird.
Es ist war rechtens von mir, das der Öffentlichkeit bekannte Bild des Herrn Vural in meinem Artikel zu verwenden. Herr Vural ist keine Privatperson. Er agiert und agitiert in aller Öffentlichkeit für die „islamische Religionsgemeinschaft“, tritt als ihr Präsident in Fernsehsendungen auf und war meines Wissens auch Mitglied der vom Innenminister Schäuble einberufenen Islamkonferenz. Außerdem gibt er regelmäßig Presserklärungen der „islamischen Religionsgemeinschaft" heraus, in denen mitunter rechtstreue Mitbürger massiv bedroht werden, weil sie angeblich ‚blind gegen den Islam hetzen’ und den Respekt vor den unzumutbaren Herrschaftsansprüchen dieser "Religion" vermissen lassen. Mit andere Worten: Ihr Mandant ist eine öffentliche Person. Er agiert nicht als Privatbürger (bourgeois), sondern als Citoyen.
Deshalb hat die Öffentlichkeit ein Recht, zu wissen, wer diese Person ist. Das gilt umso mehr, als Vural sich verfassungswidrig herausnimmt, Bürger, die für Recht und Freiheit eintreten, zu verfolgen und öffentlich mit Bestrafungsdrohungen einzuschüchtern. Damit sich die betroffenen Bürger vor solch öffentlich angekündigten Verfolgungen schützen zu können, müssen sie wissen, wer sie verfolgt. Wer so wie Vural agiert, hat deshalb kein Recht auf privatrechtlichen Schutz seines Konterfeis.
2. In der Pressekonferenz der „islamischen Religionsgemeinschaft“ vom 23.11. 2009 warf Vural mir "Dummheit und blinden Hass gegenüber dem Islam" vor - eine schwerwiegende, dreiste Verleumdung - und forderte "im Namen aller Muslime der ganzen Welt" meine Bestrafung. In ihrem Schreiben vom 14. 01. 2010 (die "Abmahnung") stellen Sie selbst auf S. 2 fest, dass Ihr Mandant Vural das von mir verwendete Bild im Rahmen seiner Pressearbeit für „islamische Religionsgemeinschaft“ benutzt. Nun wurde aber die Verleumdung und muslimische Bestrafungsandrohung im Rahmen eben dieser „Pressearbeit“ ausgesprochen. Es war also von der Sache her geradezu geboten, das für eben diese Pressearbeit freigegeben Bild in meiner öffentlichen Stellungnahme zu verwenden.
3. Ich fühle mich von Herrn Vural wegen seiner Verleumdungen und seiner in aller Öffentlichkeit „im Namen aller Muslime der ganzen Welt“ ausgesprochene Aufforderung, mich zu bestrafen, massiv bedroht. Erst kürzlich sind in Dänemark wieder zwei Mordversuche gegen Karikaturisten verübt worden, die auf Aufrufe muslimischer Führer zurückzuführen sind, Personen, die „blinden Hass gegen den Islam“ verbreiten, zu bestrafen. Es wäre deshalb, sehr geehrter RA XX, an der Zeit, endlich diese Bedrohung zu ahnden und solcher Hatz Einhalt zu gebieten, statt jene zu verfolgen, die der Öffentlichkeit mitteilen, wer sie so massiv bedroht.
Ich für meine Person werde jedenfalls zu dieser Bedrohung und Verleumdung nicht schweigen und sie nicht unbestraft lassen. Deshalb habe ich mich am Freitag, den 18. Januar, an den Staatschutz in Bielefeld gewendet und ihr den Sachverhalt in einem zweistündigen, sehr intensiv geführten Gespräch dargelegt. Der Staatsschutz und die Kriminalpolizei haben die Sache nach gründlicher Prüfung nunmehr der Bielefelder Staatsanwaltschaft übergeben. Dort wird zurzeit eingehend geprüft, wie von Staats wegen gegen die schwerwiegende Bedrohung meiner physischen und psychischen Unersehrtheit durch Vural rechtlich vorgegangen werden kann. Wir werden sehen, was die Prüfung ergibt!
Ich habe im Gespräch mit dem Staatsschutz und Kriminalpolizei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich einen Artikel über den Anschlag auf meine und andere Personen plane. Der Staatschutz hatte keinerlei Einwände dagegen. Er stellt mir sogar die Abbildung Herrn Vurals, die ich in meinem Aufsatz „Kollektive Zwangsneurose Islam oder Straftatbestand Islamophobie“ verwendet habe, zur Verfügung, damit ich weiß - so Begründung der Polizei - wer mich bedrohe und mich besser schützen könne. Dass die Abbildung urheberrechtlich geschützt sei wurde mir nicht gesagt. Wenden Sie sich also an die Polizei, die mir das Bild (auch zum Zweck der Veröffentlichung) zur Verfügung stellte.
Eine Rückfrage bei der Polizei hat übrigens ergeben, dass das Bild auch jederzeit bei Google einsehbar und abrufbar ist.
Heinz Gess.
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*Ich bekam heute von RA XX, der im Brief Gess' angesprochen wird, ein Schreiben in eigener Sache, indem er mich auffordert, seinen Namen bis morgen, 9.2.10 unkenntlich zu machen bzw. zu löschen. Da ist die letzte Messe noch nicht gelesen, auch wenn ich wenn ich aufgrund der knapp bemessenen Zeit erst einmal handeln musste.
Sonntag, August 17, 2008
Bielefelder Mobbingkultur, Teil 2 (Interview mit Heinz Gess)
In der ZEIT-Ausgabe vom 14. August hatte Evelyn Finger einen Kurzkommentar (Nur Print-Version verfügbar) zu den Vorkommnissen um den Bielefelder Soziologieprofessor Heinz Gess geschrieben und dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, was sie vom Maulkorberlass hält, der ihm in Form eines Disziplinarverfahrens auferlegt wurde. Castollux berichtete in diesem Beitrag über den unerhörten Vorgang, in dem einem Wissenschaftler seitens der Rektorin untersagt wird, Forschungsergebnisse über die Tätigkeit des nazistischen Wissenschaftlers und hochrangigen ehemaligen NSDAP-Funktionärs Werner Haverbeck, der ab 1972 an der FH Bielefeld "lehren" durfte, öffentlich zu thematisieren.
Herr Prof. Dr. Gess, wie beurteilen Sie das gegen Sie eingeleitete Disziplinarverfahren?
Castollux: Wie erklären sie sich das erstaunliche Verhalten der Hochschulleitung? Wie konnte es dazu nur kommen?
Heinz Gess: Dafür gibt es meines Erachtens von der Sache her mehrere Gründe:
Das Gesetz beschränkt unter dem irreführenden Namen „Hochschulfreiheit“ die Freiheit der Hochschullehrer drastisch. Es ist insofern ein antidemokratisches Gesetz. Das Rektorat wird nun nicht mehr von den Mitgliedern der Hochschule gewählt, sondern vom Hochschulrat bestimmt. Auch der Hochschulrat ist kein gewähltes Organ, sondern von der nicht gewählten Hochschulleitung bestellt. Die Hochschullehrer sind keine Landesbeamten mehr, sondern nur noch Hochschulbeamte und damit unmittelbar und ausschließlich der demokratisch nicht legitimierten Hochschulleitung unterstellt sind. Solch ein Machtzuwachs muss jenen, die es immer schon mit der Macht hielten und denen Argumente und Kritik immer nur ein lästiges Beiwerk waren, wie ein Geschenk des Himmels erscheinen. So ist es kein Wunder, dass ich z.B. nur eine Woche nach meiner Zwangsübernahme zum Hochschulbeamten, gegen die ich rechtliche Schritte einleitete, aus nichtigem Anlass mein erstes Disziplinarverfahren erhielt, das freilich von der Disziplinarkammer nicht angenommen wurde.
Im Zentrum der neuen Hochschule steht ihre Selbstvermarktung oder "Außendarstellung". Ob wahr oder falsch wird dabei zweitrangig. Wichtig ist, bei der Herrschaft gut anzukommen. Herrschaft heiß in diesem Fall: bei den Industrieführern, der Kulturindustrie, den Chefs der Verwaltungen. Unter diesen Bedingungen wird der Konformismus Trumpf. Und nun kommt da ein Hochschullehrer aus der eigenen Hochschule und macht ohne Not der Öffentlichkeit bekannt, dass an der Bielefelder Fachhochschule in den siebziger Jahren ein Nazi und bekannter Rechtsextremer gelehrt und in einem bewusst unauffällig gehaltenen Einstellungsverfahren (also keinem normalen Berufungsverfahren) angestellt worden sei und anschließend seine verdorbenen Früchte unter die Leute gebracht habe. Das muss doch die lediglich an der Außendarstellung interessierte Hochschulleitung empören, nicht wahr? Nicht der negative Sachverhalt selbst stört die FH Leitung, sondern dass er an die Öffentlichkeit gerät und kritisiert wird. Der Bote wird für die schlechte Botschaft bestraft, weil sie der Reklame schadet. Aber das ist hierzulande ja nichts Neues mehr.
Drittens: Die in Deutschland übliche Form der Erinnerungs- und Schuldabwehr
Die öffentlichen Schuldeingeständnisse deutschet Amtsinhaber etwa zum 8. Mai, dem Tag der Befreiung von der Herrschaft der Nazis, die viele Deutsche immer noch für die größte Niederlage des deutschen Volkes halten, sind Makulatur. Sie sind durchweg zu Inszenierungen der Außendarstellung, des Selbstmarketings Deutschlands geworden. Viele wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre belegen, dass die Enkel und Enkelinnen aktiver Nazis ihre Großväter allesamt für unschuldig halten, selbst dann, wenn sie in der SS oder in der Gestapo waren, halten daran fest, dass die Großväter Opfer des Systems oder sogar heimliche Widerstandskämpfer waren. In der Fachhochschule wurde mit derselben Geistlosigkeit stets davon ausgegangen, dass alle Fachhochschullehrer im fraglichen Alter nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun hatten, und gerade dieser kollektive Mythos wird durch den Verweis auf Haverbeck, der zeitlebens ein Nazi geblieben ist und als moderner Nazi an der Fachhochschule praktizierte, Lügen gestraft. Das ist für die Mythengläubigen sehr ärgerlich und weckt ihre Aggression.
"Im Rahmen des unauffälligen Einstellungsverfahrens hat Herr Professor Haverbeck die üblichen Erklärungen unterschrieben, mit denen er u. a. bestätigt, dass er keiner Organisation angehört und keine Organisation fördert, deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet oder die darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
Auch aus den Unterlagen und seinem Lebenslauf ergaben sich keine Hinweise auf einen Sachverhalt, der einer Einstellung widerspricht.
Unter Hinweis auf § 2 Abs. 3 und § 9 Informationsfreiheitsgesetz NRW bitte ich um Verständnis, dass ich keine weiteren personenbezogenen Daten offenbaren kann und verbleibe mit freundlichen Grüßen ...."
Castollux: Das Rektorat unterstellt in seiner Einleitung des Disziplinarverfahrens nach den vorliegenden Informationen, es ginge Ihnen lediglich um die Diskreditierung von Personen in der Hochschulleitung.
Heinz Gess: Das ist falsch, weit hergeholt und eine Umkehrung des wirklichen Sachverhalts. In Wahrheit geht es dem Rektorat um mich, meine Arbeit an der kritischen Theorie und insbesondere das Kritiknetz - darum, zu diskreditieren, zu ruinieren und aus der Hochschule zu entfernen. Die Kritische Theorie wird von der Rektorin zur unwissenschaftlichen Privatsache erklärt und am liebsten von der FH verbannt, indem man ihrem Verfechter mit immer neuen Sanktionen droht. Der Täter inszeniert sich in diesem Fall gewissermaßen als Opfer, um sich das Recht zu geben, zuschlagen zu können, und das nicht das erste Mal.
Was meinen Vorspann zum Artikel von Bierl und Heni über Haverbeck angeht, so habe ich darin ausdrücklich festgestellt, dass es mir um die Kontinuität einer Praxis der Hochschulleitung als Institution geht und hervorgehoben, dass das nicht ad personam gemeint ist. Deshalb ist dieser Vorwurf völlig unverständlich. Die Kontinuität, um die es mir geht, liegt darin, dass jedenfalls im Fachbereich Sozialwesen dem konformistischen Jargon der Eigentlichkeit oder dem esoterisch- ökosystemischen Jargon, der sich konstruktiv kritisch gibt - eben so wie es Haverbeck in den siebziger Jahren tat - stets der Vorzug gegeben wird vor der kritischen Theorie der Gesellschaft. Während jene, die sich konformistischer Jargons bedienen, beinahe machen können was sie wollen, wird die kritische Theorie in jeder ihrer Variationen bekämpft - mit der erkennbaren Intention, sie aus der Hochschule zu entfernen. Darauf zielt vermutlich das neue Disziplinarverfahren gegen mich hin.
Ich hoffe, dass die Hochschulmitglieder sich diese autoritäre, konformistische Praxis nicht länger gefallen lassen, gehe aber davon aus, das sie sich lieber heraushalten, um sich nicht den Mund zu verbrennen.
Castollux: Sie sagten zuvor, es existieren von der Sache her mehrere Gründe. Soll das heißen, dass es daneben auch noch persönliche Gründe gibt?
Heinz Gess: Das kann ich nicht sicher wissen. Denn falls es sie bei der Rektorin gibt werden sie vollständig verleugnet. Ich vermute aber, dass Sie völlig Recht haben und mit Ihrer Frage ins Schwarze treffen. Denn die Begründungen für die Sanktionen - auch schon die früheren - waren und sind von der Art her weit hergeholt und fadenscheinig, sodass diese Vermutung sehr, sehr nahe liegt. Ich habe in der Vergangenheit in einem sehr persönlich gehaltenen Schreiben an das Rektorat die Vermutung auch schon geäußert und darum gebeten, eine Gesprächsform zu wählen, die es uns ermöglichte, über Kränkungen und Verletzungen miteinander zu sprechen, damit sie verheilen können. Aber der Gedanke wurde ziemlich brüsk abgewiesen.
Castollux: Herr Professor Gess, Dank für die offenen Worte und alles Gute für die Zukunft.