Sonntag, Mai 11, 2008

"Es gilt das gesprochene Wort"

Es gibt sehr wenige Frauen in der westeuropäischen Welt, die unerschrocken und mutig ihre Stimme gegen das iranische Terrorregime erheben.

Zu ihnen zählt zweifellos Nasrin Amirsedghi, die ich zu meinen Freundinnen zählen darf.

Sie hat am 3. Mai in Berlin eine Rede gehalten, die es unbedingt verdient, veröffentlicht zu werden.

Ohne viele Worte: „Danke, Nasrin für dein Engagement, dein großes Herz und für deinen Mut!“


Berlin, 3. Mai 2008, Rede von Nasrin Amirsedghi

Internationale Iran-Konferenz - Business As Usual? Das iranische Regime, der Heilige Krieg gegen Israel und den Westen und die deutsche Reaktion

Gottesstaat und Menschenrecht - Der Charakter des iranischen Regimes - „Die Stellung der Frau im Gottesstaat Iran“

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Mitwirkende dieser Veranstaltung,

mit Dank für die Einladung begrüße ich Sie alle ganz herzlich!

Als erste Charta der Menschenrechte (1) wurde seitens der Vereinten Nationen 1971 die Erklärung des persischen Reichsgründers Kyros II. in Babylon aus dem Jahr 539 vor Christus gefeiert. Sie ist eine der frühesten Quellen des Völkerrechts und gilt als die älteste Menschenrechtserklärung der Geschichte.

So verkündet Kyros II.:

„Ich verkünde, dass jeder Mensch verantwortlich für seine eigenen Taten ist und niemals seine Verwandten für seine Vergehen büßen müssen und niemand aus einer Sippe für das Vergehen eines Verwandten bestraft werden darf. Bis zu dem Tage, an dem ich mit dem Segen von Mazda (Gott) herrsche, werde ich nicht zulassen, dass Männer und Frauen als Sklaven behandelt werden, und ich verpflichte meine Staatsführer, den Handel mit Männern und Frauen als Sklaven mit aller Macht zu verhindern. Sklaverei muss auf der ganzen Welt abgeschafft werden! Ich verlange von Mazda (Gott), dass er mir bei meinem Vorhaben und meinen Aufgaben gegenüber den Völkern des Iran, Babylons und den Ländern aus den vier Himmelsrichtungen zum Erfolg verhilft.“

Das Land Iran:

ein Land mit über 2500 Jahren Geschichte,

das Land Zarathustras,

ein Land der Sonne und des Feuers,

ein Land mit vielen Völkern und Glaubensbekenntnissen,

ein Land der Frauen mit strahlenden Augen, nachtdunklen Haaren und zarten Händen

ein Land mit fröhlichen Kindern und ihrem lauten Lachen,

ein Land mit intelligenten Jugendlichen, die viele Träume haben, Träume von Freiheit und von der Freude am Leben;

ein Land mit fruchtbarer Natur, tiefen Meeren, mächtigen Flüssen, singenden Bächen und stolzen Zypressen!

Ja! Meine Damen und Herren!

Dieses Land ist befallen von einer tödlichen Pandemie, einer Seuche namens „Islamische Republik“. Ihr Erreger heißt „Scharia“, auf deutsch: Das Islamische Recht, und eingeschleppt und übertragen wurde sie von Khomeini und seinen Anhängern! Diese Seuche ist repressiv und von einer unberechenbaren Aggressivität. Seit 1979 leidet der Iran unter dieser tödlichen Krankheit. Seitdem riecht das Land nach dem Schwarzen Tod: Abertausende Verhaftungen, Hinrichtungen, Steinigungen, Auspeitschungen, Amputationen, Prügeleien, Bevormundungen, Verhüllungen, Demütigungen und kulturelle Dekadenz.

„Panton Chrematon" (2)

Ein altvertrauter Spruch von Protagoras (490 bis 411 vor Christus)

Die individuellen Menschenrechte haben in der abendländlichen Kultur eine lange Tradition, die nur durch die besonderen historischen und religiösen Erfahrungen des Christentums, des Humanismus, der Renaissance und der Aufklärung, der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten 1776 sowie durch die französische Erklärung der Bürger- und Menschenrechte 1789 erreicht werden konnte. Der Islam kennt diese Erfahrungen nicht; er ist nicht im Stande, sie lebendig umzusetzen. Im Gegenteil, Allah und seine Gesetze verbieten es Muslimen, solche Erfahrungen zu sammeln!

Abgesehen von den vorhandenen urhumanistischen Wurzeln der abendländischen Kultur und der Erkenntnis, dass der Mensch das Maß aller Dinge ist (3), besteht eines der wesentlichsten Unterscheidungsmerkmale zwischen Christentum und Islam im Bild des Menschen und seiner unterschiedlichen Bestimmung im Koran und in der Bibel:

Dort [Im Koran, Castollux] wird der Mensch im Kollektiv als „Sklave Gottes“ (´Ab dul-Allah) bezeichnet, hier wird ein Mensch zum „Sohn Gottes“. Dort ist der Mensch Allah gegenüber ein Nichts, hier verbindet Jesus als Mensch das Himmlische mit dem Irdischen. Dort besteht die Aufgabe des Menschen darin, sich opfernd Allah zur Verfügung zu stellen, hier darin, eigenverantwortlich Gott zu suchen und für sich zu finden. Im Gegensatz zum Islam konnte sich in der abendländlichen Kultur im Laufe der Geschichte der Mensch als Individuum durchsetzen und die Alleinherrschaft der Religion brechen.

Eine Kultur der individuellen Menschenrechte setzt die Unabhängigkeit der säkularen Weltanschauung von jeder Religion voraus. Der Islam kennt diese Voraussetzung nicht, er lehnt sie sogar ab. Deshalb ist der Islam im Kern mit einer Kultur der individuellen Menschenrechte nicht vereinbar. In einem säkular-demokratischen Gesellschaftssystem ist heute die Bewahrung der persönlichen Rechte allerhöchstes Ziel des politischen Handelns. Das Wesen des kollektivistischen Ideals im Islam ist aber die Aufopferung des einzelnen Individuums zugunsten von Allah, was zur Lebensaufgabe und zum politischen Ziel erhoben wird.

Während in der abendländischen Kultur der Mensch zum Maß aller Dinge wird, ist im Islam Allah das Maß aller Dinge. Hier handelt und agiert der islamische Staat in Stellvertretung Allahs. Seine Gesetze sind als Wort Gottes „Eines", „Ewig“ und unveränderbar. Der Staat bezieht im Islam seine Legitimation allein von Allah. Deshalb würde ich solch ein System einen Allah-Staat nennen. In diesem System finden nur gläubige Muslime Schutz; alle Anderen sind entweder Schutzbefohlene minderen Rechts („Dhimmi“) oder haben als Ungläubige („Kuffar“) keine Existenzberechtigung, sind somit zur Vernichtung verurteilt.

Das Prinzip der individuellen Menschenrechte basiert ausschließlich auf der Anerkennung der Autonomie und Gleichheit aller Menschen, unabhängig von Ethnie, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung. Die universellen Menschenrechte können nur in einem demokratischen Kontext garantiert werden. Ein säkularer Staat, der auf den Prinzipien von Pluralismus, Toleranz und der Trennung von Politik und Religion basiert, garantiert die elementarsten Rechte seiner Bürger wie uneingeschränkte persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Freiheit der Presse und der Künste. Diese Fundamentalrechte werden aber im Allah-Staat von Grund auf missachtet bzw. aberkannt. (4) Solch ein Staat stützt sich nur auf den Koran und die von Allah „befohlenen“ Gesetze. Allah ist das absolut freie Wesen. nicht aber die von ihm Erschaffenen.

Mohammed als Allahs Gesandter schreibt nicht nur die private Lebensführung vor, bis hin zu Kleidung und Liebesleben, sondern auch die Führung der Staatsgeschäfte, des Rechtswesens (Scharia) und der Wirtschaft. Das ist ein totalitärer Anspruch, der jedes demokratische Element im Kern zerstört. Der Islam mit seinem aggressiven Dogma und seiner Gewaltbesessenheit ist im Kern menschen- und frauenfeindlich, rassistisch und antisemitisch. In dieser Religion ist unabhängiges Denken verboten. Eine Religion, die jede kritische Betrachtung als Gotteslästerung sieht, ihre Kritiker zum Tode verurteilt und das Urteil auch vollstreckt, enthält im Kern keinen freien Geist und ist zu verabscheuen.

„Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als die vollkommene Ordnung göttlicher Autorität, die jeder Gesellschaft Frieden bringen (soll). Sie sei von Gott selbst geschaffen und deshalb nicht veränderbar. (5) Sie gibt Regeln vor für das Verhalten in Familie und Gesellschaft. Die Quellen der Scharia sind der Koran, Überlieferungen und die Urtradition. Das Ehe- und Familienrecht gilt als Kern der Scharia. Unter diesem Glauben wurde das Land Iran vor 30 Jahren von einer Gruppe machtbesessener Mullah-Barbaren in Gefangenschaft genommen, die seine Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder unablässig tiefer und tiefer unterdrücken.

Der Iran ist das größte Gefängnis der Moderne! Selbst vor der Repression von Kindern schreckt das Regime nicht zurück. Im September 2007 berichteten iranische Medien stolz, dass im Iran über 600.000 Personen verhaftet wurden. Seit der Herrschaft der Mullahs wurden mehr als 157.000 Menschen im Alter von 13 bis 65 Jahren durch Galgen oder Steinigung hingerichtet und ermordet. Die rechte Hand oder das linke Bein werden wegen Diebstahl als Strafmethode amputiert. Die Mullahs begnügen sich nicht nur mit der Verfolgung von Menschen im Iran sondern erfüllen durch die Vollstreckung von Terrorurteilen an Oppositionsmitgliedern ihre heilige Mission auch im Ausland; dazu liefert die iranische Regierung die rechtliche Grundlage (6)

Das ist der Ist-Zustand des nicht vorhandenen menschlichen Zustands im Iran. Die Entmenschlichung wird noch brutaler, wenn es um die Stellung der Frauen geht:

Ein verblühtes Wesen namens Frau!

Wo angesichts von Allah der Mann ein Sklave ist, ist eine Frau die Sklavin von Allahs Sklaven. In einer Zeitschrift (7) verglich eine junge Frau die weibliche Jugend Irans mit einer kleinen Blume in einem armseligen Töpfchen in einem engen Lichthof – eingesperrt, eingeengt, keine frische Luft, keine Sonne, kein Wind, keine Freiheit (8).

Seit 30 Jahren werden den Frauen unter dem iranischen Regime die elementarsten Rechte nicht nur verweigert, sondern dieses Unrecht wird auch noch gesetzlich wie folgt festgeschrieben:

Ein Erlass erlaubt den Ehrenmord und die Polygamie (registriert und mit rechtlichen Verpflichtungen für bis zu vier Frauen) sowie die Zeitehe bzw. „Genuss“-Ehe (ohne zeitliche Begrenzung und ohne rechtliche Verpflichtungen!).

Die Tötung einer Frau ist mit dem halben Blutpreis für die Tötung eines Mannes (9) zu sühnen.

Der Ehebruch einer verheirateten Frau mit einem verheirateten Mann wird mit der Todesstrafe u.a. durch Steinigung bestraft.

Der Geschlechtsverkehr einer unverheirateten Frau mit einem unverheirateten Mann wird als Unzucht angesehen und ist mit 100 Peitschenhieben zu bestrafen. (Sure 24,2 – 3).

Der Geschlechtsverkehr einer unverheirateten Frau mit einem verheirateten Mann wird mit Hausarrest bis zu ihrem Tod bestraft. (Sure 4,15)

Homosexualität auch unter Frauen wird mit der Hinrichtung bestraft.

Wenn eine Frau ihr ungeborenes Kind durch fremde Gewalt verliert, steht ihr als Vergeltung für einen weiblichen Embryo die Hälfte dessen zu, was ihr bei einem männlichen Embryo zusteht. Bei einer Abtreibung muss sie selbst die Strafe bezahlen (10)

Der Mann ist der Frau übergeordnet, vor allem in der Sexualität (Sure 4,34). D. h. mit Abschluss des Ehevertrages übernimmt der Mann die Unterhaltspflicht gegenüber der Frau und bekommt dafür das uneingeschränkte Recht auf ihren Körper (vgl. Sure 2,233; 2,187).

Das Heiratsalter von Mädchen beginnt mit 13 Jahren. Mit der Erlaubnis des Vaters und eines muslimischen Richters können jedoch bereits neunjährige Mädchen verheiratet werden (11).

Das Scheidungsrecht liegt ausschließlich beim Mann. Die Frau kann sich jedoch scheiden lassen, wenn der Mann impotent, geisteskrank oder gewalttätig ist. Diese zu beweisen, ist aber für eine Frau nicht so leicht.

Das Erziehungsrecht an Frau und Kindern liegt ausschließlich beim Mann. Dies gilt auch beim Sorgerecht für Kinder nach einer Scheidung. (Sure 4, 34)

Weibliche Zeugenaussagen sind nur dann gerichtsverwertbar, wenn sie von zwei Frauen gleichzeitig stammen: Nach Sure 2, 282 haben Frauen ja eine größere emotionale Labilität, Irrationalität und eine beschränktere Einsicht in intellektuelle Angelegenheiten als ein Mann; nur der ist schließlich im vollen Besitz des Verstandes. (Sure 2, 282)

Frauen sind rechtlich unmündig und nicht für sich selbst handlungsberechtigt; sie werden vom Vater oder einem anderen männlichen Familienmitglied vertreten. Es kommt noch dazu, daß Frauen ohne Erlaubnis der männlichen Angehörigen weder das Haus, noch das Land verlassen oder einen Beruf ausüben und gar studieren dürfen.

Der Frau steht nur die Hälfte der Erbschaft zu, die einem männlichen Familienmitglied zusteht.

Frauen haben nicht das Recht, für das Präsidentenamt zu kandidieren oder als Richterin zu arbeiten.

Der Genuss von Alkohol ist mit 40 bis 80 Peitschenhieben zu bestrafen.

Öffentliche Räume und Verkehrsmittel sind für Frauen und Männer getrennt.

Frauen dürfen nicht an Olympischen Spielen teilnehmen. Sie dürfen auch nicht bei Männerspielen im Stadion anwesend sein (bei keiner Sportart).

Es gilt die Kleiderordnung nach islamischem Recht, die Verhüllung von Kopf bis Fuß. Das bedeutet die staatliche Zwangsverschleierung! Unverschleiert sein heißt nackt sein. Deshalb ist es erlaubt, sittenwidrig bekleidete Frauen auf der Straße zu verhaften oder ins Gefängnis zu werfen.

Die einzige Gleichberechtigung der Geschlechter besteht darin, daß Frauen wie Männern gleichermaßen das Paradies versprochen wird, wenn sie "Gott demütig ergeben" seien (Sure 33,35) und wenn sie "glauben und das Rechte tun" (Sure 16,97) [12]

Mit solchem barbarischen Unfug verwehren der Islam und seine Seuche namens „Scharia“ den Menschen, Würde, Freiheit und Gerechtigkeit. Die Frauen und die Minderheiten sind dabei die ersten Leidtragenden. Wenn im Iran tagtäglich diese mittelalterlichen Gesetze praktiziert werden, schauen die westlichen Länder schweigend zu und schließen für -zig Milliarden Euro Wirtschaftsverträge mit dem Allah-Staat ab. Und ihre gekauften Vasallen hier mitten in Deutschland, wie die Islam- und Iranexperten Katajun Amirpur, Navid Kermani, Bahman Nirumand sowie ihre grüne Sippe verklären die Sprechblasen des Präsidenten Ahmadinedjad, der Israel von der Landkarte tilgen will. Während sie es seelenruhig miteinander im politischen Bett treiben, werden im Iran abertausende weibliche Körper in den Gefängnissen vergewaltigt, gefoltert oder hingerichtet und gesteinigt. Das ist eine verkappte, zivilisatorische Zusammenarbeit, mit dem Willkürregime in Teheran, das seit 30 Jahren ein Land in den Ruin treibt und jeden Widerstand mit nackter Gewalt niederschlägt.

Kein Wunder, dass Mahmud Ahmadinedjad die Hinrichtung der Homosexuellen im Iran oder den Holocaust leugnet, hat er doch eine andere Wahrnehmung von Menschenrechten und historischen Gräueln. Das deutet darauf hin, daß sein Verstand wie sein Glaube im Allah-Gewand vermottet sind.

Wenn Angelika Beer, die Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament, nach ihrem verschleierten Besuch in Teheran in einem Interview mit Bahman Nirumand in der taz 2007 (13) in Bezug auf europäische Sanktionen behauptet, „dass sich mit den Sanktionen die Repression gegen die Zivilgesellschaft verstärkt hat“, dann ignoriert sie - gerade als Frau - die Folterungen, Hinrichtungen und Steinigungen im Iran oder verharmlost sie. Das bedeutet für mich, dass Frau Beer im Prinzip gar kein Problem mit frauen- und menschenfeindlichen Gesetzen im Iran hat, oder möchte sie etwas „sanfter“ ausgepeitscht werden und statt Steinigung, nur bitte Hinrichtung! Das ist ein Faustschlag ins Gesicht aller Frauen, Männer und Jugendlichen, die unter grausamsten Bedingungen versuchen, mit aller Kraft und unter Lebensgefahr sich und die Anderen zu befreien. Das kann man nicht anders nennen, als die Vergewaltigung der Freiheit legitimieren zu wollen.

Oder wenn Katajun Amirpur in der Süddeutschen Zeitung im Jahr 2004 die Ersetzung der Steinigung durch den Tod am Strang als einen Fortschritt im Iran bezeichnet und damit behauptet, dass die „Steinigung faktisch abgeschafft“ sei(14), ignoriert sie offensichtlich, dass gerade unter Mohammad Khatami (15) (16), unter ihrem mit [hoffnungsvollen Erwartungen bedachten Präsidenten], unzählige Frauen und Männer hingerichtet oder gesteinigt wurden. Zur ihrer Erinnerung: Allein im Jahr 2001 wurden 139 Menschen, unter ihnen auch Leyla M., ein 19-jähriges, geistig behindertes Mädchen, brutal gesteinigt und hingerichtet, sowie Hunderte von politischen Aktivisten verhaftet. (17)

Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass ausgerechnet diese iranische Expertin (!) eine kurzweiligere Hinrichtungsmethode empfiehlt, womit sie dem Staat das gewaltsame Vorgehen gegen das eigene Volk prinzipiell [als korrekt, Castollux] bescheinigt(18).

Wir und unzählige anderen Kulturrelativisten: Wir alle tragen Verantwortung. Je länger dieses Regime mit Ihrer Hilfe an der Macht bleibt, umso mehr werden ermordet. Sie alle sollen versichert sein: Es ist nicht nur der Iran, der zu Grunde geht, sondern auch die anderen nahen und fernen Länder. Diese Seuche breitet sich aus in aller Welt, auch in Europa und auch in Deutschland.

Wie sieht die Heilung aus?

Da [dieser, Castollux] Gott tot ist, aber sein Wesen in Gestalt der Gottespolitiker überall und insbesondere in Europa immer wieder aufersteht, ist dies kein einfaches Unternehmen. Das Einzige, das wir denjenigen, die die Menschheit lieben, empfehlen können, ist, mit lauter Stimme die Politiker aufzufordern:

Hören Sie auf, das Gesäß der Mullahs mit Euro-Honig zu schmieren! Diese Seuche, diese „Fitna“, diese Heimsuchung, und ihre Erreger Chomeini & Co. sind nur zu bekämpfen, indem Mann und Frau sie unter Quarantäne stellen, bis sie sich selbst auffrisst und erledigt. Nur so kann das Land Iran sich aus eigener Kraft heilen und befreien.

Menschenwürde und Freiheit sind unantastbar und unverhandelbar. Sie sind universelle Werte, die sich in der Geschichte bewährt haben. Diese Würde und Freiheit wünsche ich dem Land Iran!

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



(1) Kyros II. - Zoroastrier - Verkünder d. ersten Menschenrechte, in: http://www.geistigenahrung.org/ftopic29110.html

(2)
Protagoras (490-411 v. Chr.), griech. Sophist, *um 485, um 415 v.Chr.; lehrte die menschl. Bedingtheit alles Wissens und aller Erkenntnis.

(3)
Vgl. Zitat von Protagoras, in: Wilhelm Capelle, „Die Vorsokratiker“, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart (S. 327).]

(4)
Vgl. Gerhard Czermak; Islam und Menschnrechte – Klarstellung zur interkulturellen Verständigung“ in: Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007 „(…) 1993 bildeten 57 Staaten der „Organization of the Islamic Conference“ (OIC), China und andere asiatische Staaten auf der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte eine unheilige Allianz gegen Menschenrechte und machten die Konferenz zu einer Kundgebung gegen dieselben. (…)“, S. 138/139.

(5)
Vgl.: Christine Schirrmacher; Frauen unter der Scharia – Strafrecht und Familienrecht im Islam. in: igfm dokumente, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM, Nr. 1, Juli 2005

(6)
Vgl. Bericht von NEW YORK, 22. Februar 2008 (BWNS) in: http://www.iranpressnews.com/deutsch/source/036835.html

(7)
Zeitschrift „Name“

(8) Vgl. Zitat bei Pari Rafi; Frauen im Iran - Ein Vortrag aus Anlass des Internationalen Frauentages im Brecht Literaturhaus, in: http://www.liga-iran.de/Frauen-in-Iran.htm.

(9) Es beträgt 100 fehlerlose Kamele, 200 Kühe oder 1000 Hammel, 200 jemenitische Gewänder und 1000 Dinar oder 10.000 Silberdirham (Vgl. S. Tellenbach (Anm. 12), S. 96f.)

(10) Vgl. Iran News, Zitat nach Sina-Nachricht, Farzaneh Seyyd Saiidi, 12.02.2005

(12) Vgl. Christine Schirrmacher; Frauen unter der Scharia, in: http://www.bpb.de/publikationen/VWBAUH,2,0,Frauen_unter_der_Scharia.html#art2

(14) Vgl. Katajun Amirpur, Eine Hinrichtung, die weniger grausam sein soll, In: http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/970/37933/

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