Prof. h.c. Dr. jur. Abdurrahim Vural, Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft und Wichtigtuer vor dem Herrn (Motto der Homepage: Für Liebe glauben) , meint, mit billiger Abzockermethode einen Islamkritiker zum Schweigen bringen zu können.
Letzten Dienstag (12.01.10) hatte ich auf meinem Blog darüber berichtet, dass er dem Bielefelder Soziologen Prof. Heinz Gess (Ohne „h.c.“ diesmal) eine „harte Bestrafung wegen Islamophobie“, d. h. „Beleidigung des Islam und Hetze gegen denselben“ [Castollux] und „Volksverhetzung“ angedroht hatte. Grund: Gess hatte sich sehr kritisch mit dem islamischen Herrschaftsanspruch auseinandergesetzt, was erwartungsgemäß bei etlichen Vertretern der „Religion des Friedens“ Aggressionen auslöst.
Nun hat Vural, der andere Menschen wegen ihrer frei geäußerten Meinung vor den Kadi zieht, selbst aber gerne unerkannt bleiben will, die Anwaltskanzlei Wisuschil @ Partner beauftragt, bei Heinz Gess abzukassieren: 2.000 Euro wegen eines Bildes, das a) nicht eingestellt wurde und b) jederzeit unter Berücksichtigung des Verweises auf die Quelle eingestellt werden dürfte, da Abdurrahim Vural eine Person des Öffentlichen Lebens ist. Außerdem könnte man sich auf seiner Webseite oder hier bedienen. Seine Löschversuche wären zwecklos.
Diese etwas zu eitle Person giert nach Öffentlichkeit, unterlässt es aber, auf ihrer Website brauchbare Informationen anzubieten. So führt z.B. ein Klick auf den Button Verfassung ins Nirwana, und hinter Voll- bzw. Fördermitglieder sowie Vorstand sucht man ebenfalls vergeblich nach Brauchbarem. Einerseits erfreulich, dass Vural wenig Fans hat, was auf einen relativ niedrigen Nachahmungsfaktor schließen lassen könnte, andererseits aber auch ärgerlich, dass er sich mit einer Anerkennungsurkunde der 1990 abgewickelten DDR brüstet (Siehe Link bzw. Abbildungen unten [Zum Vergrößern bitte anklicken]).
Im Zusammenhang damit könnte man sich eigentlich schon die Frage stellen, wie es mit der rechtlichen Bewertung dieser Urkunde bestellt ist bzw. ob mit dem Ende der DDR alle notariellen Angelegenheiten unhinterfragt und reibungslos in die BRD übertragen werden konnten, wie Vural es an dieser Stelle behauptet.
Man bedenke: Im Herbst 1990 war die DDR Geschichte, im März desselben Jahres lässt sich Vural eine Anerkennungsurkunde ausstellen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Doch hier zur Antwort Heinz Gess’ auf die unverschämte Forderung der Anwaltskanzlei bzw. ihres Mandanten:
Rechtsanwaltskanzlei Wisuschil @ Partner
Rosenheim, Frankfurt, Berlin
Sehr geehrter Herr RA XX*,
soeben erhielt ich Ihre "urheberrechtliche Abmahnung", die Sie im Dienst des "Präsidenten der islamischen Glaubensgemeinschaft" Prof. h. c. Vural gegen mich geltend machen. Sie wollen von mir 2.000 Euro dafür, das ich ein schon oft in Printmedien veröffentlichtes Bild des Herrn Vural in meinem Artikel "Kollektive Zwangsneurose Islam oder Straftatbestand Islamophobie" (in www.Kritiknetz.de) eingestellt habe, um kenntlich zu machen, wer der Herr ist, der in einer Presserklärung "im Namen aller Muslime der ganzen Welt" öffentlich dazu aufgefordert hat, mich außerrechtlich zu bestrafen. Außerdem fordern Sie mich dazu auf, dass ich das Bild unverzüglich und unwiderruflich lösche.
Dazu soviel.
1. Das Bild braucht nicht gelöscht werden, weil ich es gestern bereits vorsorglich aus dem Artikel entfernt habe. Es ist freilich nicht unwiderruflich entfernt, sondern nur solange, bis die Rechtsfrage geklärt ist, die gewiss nicht zu Gunsten des Herrn Vural entschieden wird.Es ist war rechtens von mir, das der Öffentlichkeit bekannte Bild des Herrn Vural in meinem Artikel zu verwenden. Herr Vural ist keine Privatperson. Er agiert und agitiert in aller Öffentlichkeit für die „islamische Religionsgemeinschaft“, tritt als ihr Präsident in Fernsehsendungen auf und war meines Wissens auch Mitglied der vom Innenminister Schäuble einberufenen Islamkonferenz. Außerdem gibt er regelmäßig Presserklärungen der „islamischen Religionsgemeinschaft" heraus, in denen mitunter rechtstreue Mitbürger massiv bedroht werden, weil sie angeblich ‚blind gegen den Islam hetzen’ und den Respekt vor den unzumutbaren Herrschaftsansprüchen dieser "Religion" vermissen lassen. Mit andere Worten: Ihr Mandant ist eine öffentliche Person. Er agiert nicht als Privatbürger (bourgeois), sondern als Citoyen.
Deshalb hat die Öffentlichkeit ein Recht, zu wissen, wer diese Person ist. Das gilt umso mehr, als Vural sich verfassungswidrig herausnimmt, Bürger, die für Recht und Freiheit eintreten, zu verfolgen und öffentlich mit Bestrafungsdrohungen einzuschüchtern. Damit sich die betroffenen Bürger vor solch öffentlich angekündigten Verfolgungen schützen zu können, müssen sie wissen, wer sie verfolgt. Wer so wie Vural agiert, hat deshalb kein Recht auf privatrechtlichen Schutz seines Konterfeis.2. In der Pressekonferenz der „islamischen Religionsgemeinschaft“ vom 23.11. 2009 warf Vural mir "Dummheit und blinden Hass gegenüber dem Islam" vor - eine schwerwiegende, dreiste Verleumdung - und forderte "im Namen aller Muslime der ganzen Welt" meine Bestrafung. In ihrem Schreiben vom 14. 01. 2010 (die "Abmahnung") stellen Sie selbst auf S. 2 fest, dass Ihr Mandant Vural das von mir verwendete Bild im Rahmen seiner Pressearbeit für „islamische Religionsgemeinschaft“ benutzt. Nun wurde aber die Verleumdung und muslimische Bestrafungsandrohung im Rahmen eben dieser „Pressearbeit“ ausgesprochen. Es war also von der Sache her geradezu geboten, das für eben diese Pressearbeit freigegeben Bild in meiner öffentlichen Stellungnahme zu verwenden.
3. Ich fühle mich von Herrn Vural wegen seiner Verleumdungen und seiner in aller Öffentlichkeit „im Namen aller Muslime der ganzen Welt“ ausgesprochene Aufforderung, mich zu bestrafen, massiv bedroht. Erst kürzlich sind in Dänemark wieder zwei Mordversuche gegen Karikaturisten verübt worden, die auf Aufrufe muslimischer Führer zurückzuführen sind, Personen, die „blinden Hass gegen den Islam“ verbreiten, zu bestrafen. Es wäre deshalb, sehr geehrter RA XX, an der Zeit, endlich diese Bedrohung zu ahnden und solcher Hatz Einhalt zu gebieten, statt jene zu verfolgen, die der Öffentlichkeit mitteilen, wer sie so massiv bedroht.
Ich für meine Person werde jedenfalls zu dieser Bedrohung und Verleumdung nicht schweigen und sie nicht unbestraft lassen. Deshalb habe ich mich am Freitag, den 18. Januar, an den Staatschutz in Bielefeld gewendet und ihr den Sachverhalt in einem zweistündigen, sehr intensiv geführten Gespräch dargelegt. Der Staatsschutz und die Kriminalpolizei haben die Sache nach gründlicher Prüfung nunmehr der Bielefelder Staatsanwaltschaft übergeben. Dort wird zurzeit eingehend geprüft, wie von Staats wegen gegen die schwerwiegende Bedrohung meiner physischen und psychischen Unersehrtheit durch Vural rechtlich vorgegangen werden kann. Wir werden sehen, was die Prüfung ergibt!
Ich habe im Gespräch mit dem Staatsschutz und Kriminalpolizei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich einen Artikel über den Anschlag auf meine und andere Personen plane. Der Staatschutz hatte keinerlei Einwände dagegen. Er stellt mir sogar die Abbildung Herrn Vurals, die ich in meinem Aufsatz „Kollektive Zwangsneurose Islam oder Straftatbestand Islamophobie“ verwendet habe, zur Verfügung, damit ich weiß - so Begründung der Polizei - wer mich bedrohe und mich besser schützen könne. Dass die Abbildung urheberrechtlich geschützt sei wurde mir nicht gesagt. Wenden Sie sich also an die Polizei, die mir das Bild (auch zum Zweck der Veröffentlichung) zur Verfügung stellte.
Eine Rückfrage bei der Polizei hat übrigens ergeben, dass das Bild auch jederzeit bei Google einsehbar und abrufbar ist.
Heinz Gess.
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*Ich bekam heute von RA XX, der im Brief Gess' angesprochen wird, ein Schreiben in eigener Sache, indem er mich auffordert, seinen Namen bis morgen, 9.2.10 unkenntlich zu machen bzw. zu löschen. Da ist die letzte Messe noch nicht gelesen, auch wenn ich wenn ich aufgrund der knapp bemessenen Zeit erst einmal handeln musste.